"IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Ähnlich verwendete, teils veraltete und bedeutungsähnliche Begriffe sind: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt."
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