Das Datenschutzrecht beinhaltet einen einfachen Grundsatz: Es ist alles verboten, es sei denn es ist erlaubt. Dies ist in der gesamten deutschen Gesetzgebung ein einmaliger Grundsatz, der in der Unternehmenspraxis immer häufiger zu erheblichen Problemen bei der Anwendung und Beachtung der rechtlichen und damit gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz führt. Insbesondere im Bereich der neuen Medien sind zahlreiche gesonderte Spezialvorschriften für Unternehmen zu beachten.
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Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
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